Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. der Klasse C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation (siehe unter "Ausbildung").
Für Führerscheinbesitzer, die den Führerscheine vor den genannten Daten erworben haben, gilt eine Weiterbildungspflicht.
Die Handwerkerregelung lässt nur wenige Ausnahmen zu. Die Bußgelder bei Zuwiderhandlungen gehen bis zu 20.000 €.
Es besteht die Möglichkeit, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis einander anzupassen. Fahrerlaubnisinhaber, die keine Grundqualifikation absolvieren müssen, brauchen den ersten Weiterbildungsnachweis erst bis zum 10. September 2015 bzw. 10. September 2016 erbringen, sofern die Gültigkeit der aktuellen Fahrerlaubnis in diesem Zeitraum endet.
Wir vermitteln Gefahrengut (ADR) Aus- und Weiterbildungen. ADR-Fortbildungtermine finden Sie unter "Termine".
Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung muss aller 5 Jahre nachgewiesen werden. Die Weiterbildung ist in 5 Module aufgeteilt. Jedes Modul umfasst 7 Stunden, a 60 Minuten. Die Module können zeitlich selbständig organisiert werden (zum Beispiel jedes Jahr ein Modul).
Inhalt unserer Module:
Kenntnisbereich | Inhalt |
1.1 | Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung |
1.2 | Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeugs zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen |
1.3 | Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs |
Kenntnisbereich | Inhalt |
2.1 | Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr |
2.2 | Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr |
Kenntnisbereich | Inhalt |
1.2 | Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeugs zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen |
1.3a | Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen |
3.1 | Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle |
3.4 | Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung |
3.5 | Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen |
Kenntnisbereich | Inhalt |
1.4 | Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs |
2.2 | Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr |
3.1 | Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle |
3.2 | Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen |
3.6 | Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt |
3.7 | Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung |
Kenntnisbereich | Inhalt |
1.4 | Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs |
Unter "Termine" finden Sie die geplanten Weiterbildungszeiten. Wunschtermine/Module sind nach Absprache jederzeit möglich!
Foto: Rainer Sturm www.pixelio.de