Berufskraftfahrer - Weiterbildung

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. der Klasse C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation (siehe unter "Ausbildung").

Für Führerscheinbesitzer, die den Führerscheine vor den genannten Daten erworben haben, gilt eine Weiterbildungspflicht. 

Die Handwerkerregelung lässt nur wenige Ausnahmen zu. Die Bußgelder bei Zuwiderhandlungen gehen bis zu 20.000 €.

Es besteht die Möglichkeit, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis einander anzupassen. Fahrerlaubnisinhaber, die keine Grundqualifikation absolvieren müssen, brauchen den ersten Weiterbildungsnachweis erst bis zum 10. September 2015 bzw. 10. September 2016 erbringen, sofern die Gültigkeit der aktuellen Fahrerlaubnis in diesem Zeitraum endet.

Wir vermitteln Gefahrengut (ADR) Aus- und Weiterbildungen. ADR-Fortbildungtermine finden Sie unter "Termine". 

Die Berufskraftfahrer-Weiterbildung muss aller 5 Jahre nachgewiesen werden. Die Weiterbildung ist in 5 Module aufgeteilt. Jedes Modul umfasst 7 Stunden, a 60 Minuten. Die Module können zeitlich selbständig organisiert werden (zum Beispiel jedes Jahr ein Modul).
 

Inhalt unserer Module:

Modul 1 - Eco-Training & Assistenzsysteme

  

KenntnisbereichInhalt
1.1Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
1.2Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeugs zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.3Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs

 

Modul 2 - Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

 

KenntnisbereichInhalt
2.1Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
2.2Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr

 

Modul 3 - Gefahrenwahrnehmung

 

KenntnisbereichInhalt
1.2Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeugs zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
1.3aFähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen
3.1Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.4Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.5Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen

 

Modul 4 - Schadensprävention

 

KenntnisbereichInhalt
1.4Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs
2.2Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
3.1Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.2Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.6Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
3.7Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung

 
 

Modul 5 - Sicherung der Ladung

  

KenntnisbereichInhalt
1.4Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs

 

Unter "Termine" finden Sie die geplanten Weiterbildungszeiten. Wunschtermine/Module sind nach Absprache jederzeit möglich! 

Foto: Rainer Sturm www.pixelio.de